31.03.1872 Vereinsgründung als "Veteranenverein"
12.04.1874 Beitritt zum Bayerischen Kriegerbund, der am
29.06.1873 gegründet worden ist
17.07.1892 Anschaffung einer Fahne / Fahnenweihe
01.05.1893 Herausgabe neuer Statuten
02.05.1920 Wiedersehensfeier für
Kriegsgefangenenheimkehrer
27.05.1923 Einweihung des Kriegerdenkmals und 50-jähriges
Stiftungsfest
1945 Verbot der Vereinstätigkeit durch Besatzer
11.05.1952 Wiederaufnahme der Vereinsaktivität
25.04.1960 Beschluss zum Kauf eines neuen Standböllers
26./27.05.1962 90-jähriges Gründungsfest
02. - 04.06.1972 100-jähriges Gründungsfest
02.01.1977 Gründung der Schießgruppe
17. - 20.06.1982 110-jähriges Gründungsfest mit 2. Fahnenweihe
26.07.1992 120-jähriges Gründungsfest und 100. Geburtstag der alten Fahne
27.07.1997 125-jähriges Gründungsfest
15.03.2003 Gründung der Böllerschützengruppe
Bereits im Jahr 2019 machte sich der Vereinsausschuss Gedanken zum Fortbestand des Vereins, da wahrscheinlich eine funktionierende Vorstandschaft bei der nächsten Wahl nicht mehr gebildet werden kann, d.h. alle Einzelbefragungen bei den Mitgliedern waren negativ.
Bei der Jahreshauptversammlung am 05.03.2022 bestätigte sich diese Vermutung und so wurde einstimmig beschlossen, den Verein aufzulösen und eine „Sparte SKK Nennslingen“ im Schützenverein Nennslingen zu gründen. Dieser Sparte steht ein Spartenleiter vor, der mit Martin Pfeiffer gewählt wurde.
Die Vorstandschaft
Spartenleiter: | Martin Pfeiffer | Wengener Str. 8 | 91790 Nennslingen | Tel.: 09147 - 792; E-Mail: pfeifferm60@gmx.de |
Schießwart: | Walter Fellner |
Ehrenvorstand
Helmut Glossner - Weißenburger Str. 8, 91790 Nennslingen
Ehrenmitglieder
Karl Rosenauer |
Gerhard Ohl |
Alfred Blädel |
Rudolf Blob |
Mitgliederstand
aktuell: 92
Unsere Fahne
Unser Ehrenmal Die Gründungsmitglieder der
Böllerschützengruppe
Vereinslokal
Gasthaus "Zum Stern" (Lehmeier) - Marktplatz 14, 91790 Nennslingen - Tel. 09147 - 244
Link zur Marktgemeinde Nennslingen:
|
Termine und Veranstaltungen
Zum Herunterladen der Satzung - bitte auf das Bild "Vereinssatzung" klicken.